Prüfungsausschuss

Geographisches Institut

Prüfungsausschuss #

Zuständigkeiten #

  • Einzelfallentscheidungen im Fall von Abweichung von der Prüfungsordnung
  • Anerkennung von Leistungen (im Auslandssemester oder an anderen Universitäten erbrachte Leistungen)
  • Koordination Prüfungszeiträume und -termine
  • Erlass von Ausführungsbestimmungen
  • Ansprechpartner im Fall einer strittigen Prüfungsbewertung

Mitglieder #

(Der Prüfungsausschuss wurde am 11.02.2025 vom Institutsrat benannt)

Prof. Dr. Henning Nuissl (Vorsitz) #

Sprechzeiten siehe Homepage

  • Anerkennung von Leistungen für den Kombinationsbachelor und den Master of Education
  • Anerkennung von Leistungen für den Monobachelor
  • Anerkennung von Leistungen für den Master of Arts
  • Anerkennung von Leistungen für Master of Science

Prof. Dr. Tobias Krüger (Stellvertreter) #

Telefon: (030) 2093 66342

Prof. Dr. Tobia Lakes (Stellvertreterin) #

Telefon: (030) 2093 6873

Dr. Verena Reinke #

Telefon: (030) 2093 9379

Alia Althea Göpfert (studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss) #

Allgemeine Informationen #

Die Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss betrifft Verwaltungsvorgänge und obliegt dadurch einer besonderen Dokumentation, weshalb die Form wichtig ist. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich Ihre HU-Mailadresse verwenden dürfen. Sie erreichen den Prüfungsausschuss in der Sprechstunde. Persönlich unterzeichnete Antrages und ggf. weiterer Dokumente reichen Sie bitte bei Frau Schwedler ein. Sollten keine spezifischen Formulare vorliegen, sind formlose Anträge zulässig. Alternativ können Sie diese Vorlage verwenden. Bitte stellen Sie Anträge mindestens mit einem Vorlauf von 2 Wochen, damit der Prüfungsausschuss diese beraten und über sie entscheiden kann!

stellen Sie bitte stets schriftlich (nicht per Email) und mit persönlicher Unterschrift versehen.

Informationen zum Verfahren der Anerkennung von Leistungen und das entsprechende Formular finden Sie hier Äquivalenzregelungen für den Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung Grundlagen für Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind insbesondere: