Diese Seite gehört zu http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h91/b1/bibliothekstypologie1.html
Die Bibliothek des BundesverwaltungsgerichtsDie vordringliche Aufgabe der Bibliothek ist die Bereitstellung der für die Rechtsprechung des Hauses notwendigen Fachliteratur. Sie leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung richterlicher Entscheidungen. Der Bestand von über 169.000 Bänden besteht größtenteils aus rechtswissenschaflichen Publikationen, unter welchen wiederum die Schriften zum öffentlichen Recht einen breiten Raum einnehmen. Besonderer Wert wird auf die möglichst vollständige Beschaffung des deutschen Schrifttums zum Verwaltungs-, Staats- und Verfassungsrecht gelegt. Der Buchbestand wächst in jedem Jahr um ungefähr 1500 bis 1700 Bände. Die Bibliothek steht nur den Angehärigen des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfügung. Auswärtige Benutzer bedürfen der besonderen Zulassung.