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Verbände, übergeordnete Organisationen, Bibliothekspolitik
(Busse, Kap. 1.6,1.7,3,5)

  • Bibliotheken sind ganz überwiegend Einrichtungen der öffentlichen Hand.


  • Daher unterliegen sie unmittelbar politischen (parlamentarischen, kommunalpolitischen) und Verwaltungsentscheidungen (Ministerien, Kommunalbehörden).


  • Diese Entscheidungen beruhen einerseits auf Empfehlungen von unabhängigen Gremien, die als Beratungsinstanz von der Politik geschaffen wurden, andererseits der Lobbyarbeit bibliothekarischer Verbände.


  • Jede/r Bibliotheksleiter/in muss politisch handeln i.S. dieser Lobbyarbeit (Öffentlichkeitsarbeit). Die Bibliothek


    • nach außen vertreten, um die finanziellen u. organisatorischen Voraussetzungen für effiziente u. effektive Bibliotheksarbeit zu schaffen,
    • nach innen so organisieren, dass effiziente u. effektive Bibliotheksarbeit im Rahmen der Ressourcen gewährleistet ist.

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