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- Bibliotheken sind ganz überwiegend Einrichtungen der öffentlichen Hand.
- Daher unterliegen sie unmittelbar politischen (parlamentarischen, kommunalpolitischen) und Verwaltungsentscheidungen (Ministerien, Kommunalbehörden).
- Diese Entscheidungen beruhen einerseits auf Empfehlungen von unabhängigen Gremien, die als Beratungsinstanz von der Politik geschaffen wurden, andererseits der Lobbyarbeit bibliothekarischer Verbände.
- Jede/r Bibliotheksleiter/in muss politisch handeln i.S. dieser Lobbyarbeit (Öffentlichkeitsarbeit). Die Bibliothek
- nach außen vertreten, um die finanziellen u. organisatorischen Voraussetzungen für effiziente u. effektive Bibliotheksarbeit zu schaffen,
- nach innen so organisieren, dass effiziente u. effektive Bibliotheksarbeit im Rahmen der Ressourcen gewährleistet ist.