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Laut Bibliotheken ’93 soll jede Bibliothek folgende Standards erfüllen:
- Fachliche Leitung
- Aufgabengerechte Personalausstattung
- Aufgabengerechte Sachausstattung
- EDV u. Internet
- Gesicherte laufende Finanzierung
- Gebühren nur, soweit nicht prohibitiv
- Funktionsgerechte Bauten u. Räume
- Kooperation, bes. Teilnahme an Katalogisierungsverbünden, Leihverkehr, arbeitsteiligen Dienstleistungen
- Einsatz von Management-Methoden, z.B. Marketing, Controlling, Leistungsmessung
- Fachliche Unabhängigkeit bei der Medienauswahl
- Öffentlichkeitsarbeit