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Allgemeine Standards

Laut Bibliotheken ’93 soll jede Bibliothek folgende Standards erfüllen:

  1. Fachliche Leitung
  2. Aufgabengerechte Personalausstattung
  3. Aufgabengerechte Sachausstattung
  4. EDV u. Internet
  5. Gesicherte laufende Finanzierung
  6. Gebühren nur, soweit nicht prohibitiv
  7. Funktionsgerechte Bauten u. Räume
  8. Kooperation, bes. Teilnahme an Katalogisierungsverbünden, Leihverkehr, arbeitsteiligen Dienstleistungen
  9. Einsatz von Management-Methoden, z.B. Marketing, Controlling, Leistungsmessung
  10. Fachliche Unabhängigkeit bei der Medienauswahl
  11. Öffentlichkeitsarbeit

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