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Normen, Standards, Planungspapiere 3
(Busse, Kap. 3.1, 3.2.4, 4.1, 4.7)

Wie verbindlich sind fachspezifische Normen und Standards im Bibliotheksbereich?

  • Keinerlei Verbindlichkeit


  • In die Entscheidungsbefugnis der Bibliothek bzw. des Bibliotheksträgers gestellt


  • Z.B. wies das Land Bayern in den 70er Jahren die staatl. Bayerischen Bibliotheken an, nach RAK zu katalogisieren


  • Z.B. ist die aktive Teilnahme an Verbünden an die Bedingung geknüpft, nach RAK zu katalogisieren


  • Daher sind insbes. Richtwerte für Personal- und Finanzausstattung bei Bibliotheken der öffentlichen Hand von bes. bibliothekspolitischer Bedeutung

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