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Wie verbindlich sind fachspezifische Normen und Standards im Bibliotheksbereich?
- Keinerlei Verbindlichkeit
- In die Entscheidungsbefugnis der Bibliothek bzw. des Bibliotheksträgers gestellt
- Z.B. wies das Land Bayern in den 70er Jahren die staatl. Bayerischen Bibliotheken an, nach RAK zu katalogisieren
- Z.B. ist die aktive Teilnahme an Verbünden an die Bedingung geknüpft, nach RAK zu katalogisieren
- Daher sind insbes. Richtwerte für Personal- und Finanzausstattung bei Bibliotheken der öffentlichen Hand von bes. bibliothekspolitischer Bedeutung