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Ein Teil der kommerziell produzierten Medien werden von Bibliotheken erworben und unentgeltlich bzw. gegen unerhebliche Jahresgebühren der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bei dieser abgestuften Distribution muss in normativer Perspektive ebenso wie bei rein wirtschaftlicher Betrachtung ein besonderer Grund für das Engagement der öffentlichen Hand vorliegen. Er besteht
- in dem Bestreben, sozial und politisch unerwünschte Verzerrungen beim Medienzugang zu vermeiden, auch wenn dazu kein gesetzlicher Auftrag vorliegt. Es soll verhindert werden, dass Zugang zu Programminhalten von der Kaufkraft der Konsumenten abhängt. Mit wachsenden Wohlstand und relativ (im Vergleich zur Konsumentenkaufkraft) sinkenden Medienpeisen verblasst allerdings dieses Argument. Es bleibt um so schlagkräftiger, je näher das inhaltliche Profil der öffentlich geförderten Medienangebote dem Programmbedarf von Bildungseinrichtungen steht, wenn diese ihrerseits als aus Steuermitteln zu finanzierende Einrichtungen anerkannt sind.
- in der inhaltlichen Schwerpunktsetzung. Öffentlich geförderte Medienangebote haben im Allgemeinen inhaltlich ein anderes Profil als privatwirtschaftliche Medienangebote. Dies wird beispielsweise deutlich beim Vergleich der Profile kommerzieller Videotheken mit den Videobeständen Öffentlicher Bibliotheken. Beim öffentlich geförderten Medienangebot spielt ferner die Pflege des kulturellen Erbes eine bedeutende Rolle, etwa in Form der historischen Sammlungen von Universitäts-, Staats- und Landesbibliotheken.