Was ist die Masterarbeit und was gehört dazu? #
Mit der Masterarbeit schließt ihr eurer Masterstudium ab und zeigt, dass ihr selbstständig wissenschaftliche Arbeiten verfassen könnt, die dem Grundansprüchen eurer Disziplin gerecht werden. Die für euch entscheidenden Vorgaben zur Masterarbeit findet ihr - wie für alle anderen Prüfungen auch - in eurer gültigen Studienordnung. Diese umfasst das Modul “Masterarbeit und Verteidigung” (in der Studienordnung von 2018 für den Studiengang “Information Science” und Studienordnung von 2014 für den Studiengang “Bibliotheks- und Informationswissenschaft” (Fernstudium)) in welchem beschrieben ist, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Masterarbeit beginnen zu können und wie ihr sie abschließen könnt.
Die Arbeit kann zu jedem Zeitpunkt begonnen werden und ist nicht an Prüfungszeiträume gebunden. Um die Arbeit beginnen zu können, müssen zwei Grundvoraussetzungen gegeben sein:
- Ihr müsst eine bestimmte Zahl an Pflichtmodule absolviert haben
- aktuell das Forschungskolleg besuchen oder in einem vorherigen Semester besucht haben (dies gilt nur für den Direktstudiengang, Informationen für den Fernstudiengang werden vom Team des Fernstudiengangs verteilt). Im Forschungskolleg müsst ihr die Idee für eure Arbeit präsentiert und diskutiert haben. Das Forschungskolleg wird in jedem Semester angeboten.
Nach Beantragung der Arbeit wird diese vom PAU bestätigt und dann weiter an das Prüfungsbüro gegeben. Dieses trägt die Abschlussarbeit in Agnes ein. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Bearbeitungszeit, das Abgabdatum ist dann ebenfalls online einsehbar. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 20 Wochen ab Anmeldung der Arbeit im Prüfungsbüro. Auch hier gelten wieder die Hinweise zur Abgabe wie für alle anderen Prüfungen, nachzulesen unter [hier Link zu Prüfungen einfügen].
Eine Masterarbeit umfasst nach der aktuellsten Studienordnung (2018) eine Arbeit zu einem wissenschaftlichen Thema aus dem Fachbereich, welche ca. 120.000 ZoL (Zeichen ohne Lehrzeichen) umfassen soll. Dies entspricht ca. 60 Seiten Fließtext. Für die Formatierung gibt es keine generellen Vorgaben, allerdings haben einige der Professor:innen Vorgaben, wie die Arbeiten formatiert werden sollten oder zumindest Empfehlungen, wie man die Arbeit formatieren kann.
Nach Begutachtung der schriftlichen Arbeit findet eine mündliche Verteidigung, im Fernstudiengang eine mündliche Abschlussprüfung, statt. Die Verteidigung der Masterarbeit dauert 45 Minuten und beinhaltet eine Präsentation der Arbeit und anschließende Fragen der Gutachter:innen. Die Ergebnisse der Verteidigung fließt mit in die Note des Abschlussmoduls mit ein. Die genauen Bestandteile der mündlichen Prüfung können den Prüfungsordnungen entnommen werden.
Beide Gutachter:innen nehmen an der mündlichen Abschlussprüfung teil.