Prüfungen am IBI #
Dieser Abschnitt soll euch einen Überblick über die Informationsquellen für Prüfungen, die Vorgehensweise bei An- und Abmeldung sowie über verschiedene Sonderfälle geben. Nicht alle Themen können hier abgedeckt werden, da manche Fälle tatsächlich komplett neu sein können und durch bestehende Regeln nur teilweise abgedeckt werden. Was ihr dann tun solltet, wird hier auch behandelt.
Geltende Ordnungen #
Alle Informationen zu Prüfungen und Prüfungsleistungen findet ihr in eurer jeweils gültigen Studien- und Pürfungsordnung. Ihr werdet automatisch in die aktuellste Studienordnung eingeschrieben, die es zum Zeitpunkt eures Studienbeginns gibt. Diese Ordnung solltet ihr vor eurer ersten Prüfungsphase einmal gründlich durchlesen.
Sollten Information nicht in dieser Prüfungsordnung stehen, dann gelten die übergeordneten Informationen aus der ZSP Zentrale Studien- und Prüfungsordnung der HU. Die hier festgelegten Regelungen gelten für die gesamte HU, Einzelregelungen stehen in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen. Die ZSP HU müsst ihr im Normalfall weder lesen noch kennen. Lediglich wenn ihr spezielle Fragen habt wie besipielsweise zur Ausreizung von Fristen, Nachteilsausgleich oder ähnlichem, werdet ihr die Antworten nur hier finden.
Voraussetzungen für Prüfungen #
Für die Teilnahme an den Prüfungen selbst gibt es keine Voraussetzungen mehr, aber ihr müsst die Vorraussetzungen für das jeweilige Modul erfüllen, um euch für die Prüfungen anmelden zu können. (bspw. 150 ECTS erreichen bevor das Abschlussmodul im BA belegt werden darf). Um aber ein Modul komplett abzuschließen und dann auch die Noten eingetragen zu bekommen, müsst ihr ein Modul komplett abschließen und alle dort geforderten Kurse besuchen und abschließen. Erst dann werden die geleisteten Prüfungen auch in Agnes komplett angezeigt und für euren Abschluss angerechnet.
Auch wenn es keine formalen Voraussetzungen für die Prüfungen gibt, sollten trotzdem vorher alle Kurse und Angebote eines Moduls besucht werden, um auf die Prüfung gut vorbereitet zu sein.
Prüfungsan- und abmeldung #
Für die Prüfungsan- und abmeldung werden grundsätzlich zwei Dinge benötigt: ein Zugang zu Agnes und eine Tanliste. Diese Tanliste wurde euch zu Beginn des Studiums zugesendet und ist unbegrenzt lange gültig. Solltet ihr eure Tanliste verlieren, könnt ihr eine Neue beantragen. Infos hierzu gibt es in den FAQs von Agnes.
Die Prüfungsanmeldung selbst erfolgt dann in Agnes. In jedem Semester wird die Prüfungsanmeldung einige Wochen vor der eigentlichen Prüfungsphase freigeschaltet. Die Prüfungphase umfasst am IBI meistens die letzte Woche der Vorlesungszeit, sowie die erste Woche der vorlesungsfreien Zeit. Wenn die Prüfungsanmeldung freigeschaltet wird, gibt es immer eine Informationsmail über den Moodlekurs IBI-Info. Ab dann kann man sich für alle Prüfungen anmelden.
Für jedes Modul, das im jeweiligen Semester angeboten wird, gibt es eine Prüfung, für die man sich anmelden kann. Die Prüfungsformen der Module können variieren, so kann eine Modulabschlussprüfung z.B. in Form von einer Klausur, einer Hausarbeit, einer mündliche Prüfung, einem Portfolio oder auch einem Fachartikel angeboten/abgelegt werden. Welche Form die Modulabschlussprüfung annehmen kann, erfahrt ihr in euren Kursen und/oder könnt ihr der Prüfungsordnung entnehmen. Um die Prüfungen anzusehen und um eure Anmeldung zu bestätigen, müsst ihr jeweils eine Tan eingeben, ohne die Tanliste könnt ihr also eure Prüfungen nicht absolvieren. Wenn ihr euch für die Prüfung angemeldet habt, wird euch diese in Agnes unter dem Punkt “Angemeldete Prüfungen” angezeigt. Seid ihr einmal angemeldet, dürft ihr an der Prüfung teilnehmen. Ohne eine vorherige Anmeldung ist dies nicht möglich und ihr müsst die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren.
Wenn ihr von einer Prüfung zurücktreten, euch also abmelden wollt, erfolgt dies auf dem gleichen Weg über Agnes. Auch hierfür benötigt ihr wieder eure Tanliste. Seid ihr von der Prüfung abgemeldet, verschwindet diese aus der Auflistung eurer angemeldeten Prüfungen. Dann dürft ihr allerdings nicht mehr zu diesem Prüfungszeitraum an der Prüfung teilnehmen.
Bitte beachtet, dass es für die Prüfungsan- und abmeldung Fristen gibt. Auch über diese werdet ihr über den IBI-Moodlekurs informiert. Sind diese Fristen verstrichen gibt es keine Möglichkeit mehr sich an oder abzumelden. Im Wintersemester beginnt die Frist zur Prüfungsanmeldung ca. Anfang Dezember und endet eine Woche vor der eigentlichen Prüfungswoche. Im Sommersemester beginnt die Prüfungsanmeldung ca. Anfang Juni und endet ebenfalls eine Woche vor der eigentlichen Prüfungswoche. Die Prüfungswoche findet meistens in der letzten Woche der Vorlesungszeit statt, für Hausarbeiten beginnt die Bearbeitungszeit mit dem Ende der Vorlesungszeit. Einzelne Abweichungen kann es immer geben, diese werden aber im Normalfall von den Dozent:innen zeitnah bekannt gegeben.
Welche Prüfungsformen gibt es? #
Am IBI werden ganz verschiedene Prüfungsformen angeboten. In den meisten Fällen könnt ihr schon in der Prüfungsordnung einsehen, welche Art der Prüfung für welches Modul vorgesehen ist. Manchmal jedoch - vor allem bei den Wahlpflichtmodulen - stehen dort mehrere Prüfungsformen. Das hängt dann davon ab, was die Dozent:innen für das Modul geplant haben. Falls es nicht eindeutig in der Prüfungsordnung steht, so erfahrt ihr spätestens in der ersten Sitzung die Prüfungsform für das Modul.
Klausuren
Klausuren sind die üblichsten Prüfungen an der HU und werden analog oder digital angeboten. Klausuren sind schriftliche Arbeiten, die in einem bestimmten Zeitraum bearbeitet werden dürfen. Aber Klausur ist nicht immer gleich Klausur. Manche Klausuren bestehen aus Mutiple Choice Fragen, andere aus offeneren Fragen, die mehr Transferwissen erfordern. Häufig ist es mehr eine Mischung aus verschiedenen Formen. Während der digitalen Corona-Semester wurden auch immer mehr sogenannte Open Book Klausuren oder Take Home Examen angeboten, die aus sehr offenen Fragen bestehen und auf Transferwissen ausgerichtet sind. Für diese Art von Klausuren dürfen bestimmte Hilfsmittel genutzt werden, wie zum Beispiel die von den Dozent:innen bereitgestellten Lehrmaterialien. Da Open Book Klausuren deutlich umfangreicher als herkömmliche Klausuren sind, ist der Bearbeitungszeitraum auch länger. Im Bachelor sind Klausuren meist 120 Minuten lang, Open Book Klausuren dürfen teilweise über mehrere Tage bearbeitet werden. Der 1. Prüfungszeitraum für Klausuren liegt meist von der letzten Woche des laufenden Semester an bis in die ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit hinein, der 2. Prüfungszeitraum von der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit an bis in die ersten Wochen des nächsten Semesters.
mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen finden wie auch Klausuren zu einem festen Zeitpunkt statt. Bei Agnes könnt ihr euch für die Prüfung anmelden, feste Prüfungszeiten werden dann im Laufe des Semesters von den Dozent:innen vergeben. Die mündliche Prüfung dauert dann 20 Minuten und wird von mindestens einer oder einem Dozent:in sowie einer/m Beisitzenden geführt. Meist fordern die Dozent:innen euch nach der Prüfungszeit dann auf, den Raum einmal zu verlassen, damit diese sich in Ruhe über eure Note abstimmen können. Abschließend werdet ihr erneut in den Raum gebeten. Mündliche Prüfungen werden durch Corona inwzischen auch in digitaler Form durchgeführt. In diesem Fall werdet ihr vor Prüfungsbeginn einen Zoom Link erhalten. Der 1. Prüfungszeitraum für mündliche Prüfungen liegt meist in der letzten Woche des laufenden Semester bis in die ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit hinein, der 2. Prüfungszeitraum in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit bis in die ersten Wochen des nächsten Semesters.
Hausarbeiten
Hausarbeiten sind schriftliche Arbeiten, die ihr eigentsändig erarbeitet. Hierzu zählt häufig, dass ihr euch eine Fragestellung überlegt und diese Fragestellung dann wissenschaftlich bearbeitet. Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass euch Themen vorgegeben werden, die ihr dann bearbeiten sollt, aber meist überlegt ihr euch eure Fragestellung selber. In der Prüfungsordnung könnt ihr nachlesen, welche Kriterien für das Modul, in dem ihr eine Hausarbeit schreiben sollt, gelten. Ansonsten weisen die Dozent:innen auch immer in den Veranstaltungen des Moduls genügend darauf hin. Während ihr natürlich inhaltliche Kriterien bei der Ausarbeitung beachten solltet (eine ausführliche Erklärung zum wissenschaftlichen Arbeiten findet ihr hier), gibt es auch ein paar formale Kriterien, die ihr beachten solltet. Die jeweilige Länge der Hausarbeit wird euch von euren Dozent:innen mitgeteilt werden. Diese Angabe wird immer in ZoL gemacht, das steht für “Zeichen ohne Leerzeichen”, also für wirklich getippte Zeichen ohne Rücksicht auf Schriftart und -form. Aber Achtung: Es kann durchaus auch Vorgaben zur Schriftart und Zeichenabständen geben! Während Klausuren und mündliche Prüfungen teilweise noch im laufenden Semester geprüft werden, sieht dies bei Hausarbeiten etwas anders aus. Der 1. Prüfungszeitraum für Hausarbeiten liegt meist am Ende der vorlesungsfreien Zeit, der 2. Prüfungszeitraum liegt meist zusammen mit dem 1. Prüfungszeitraum des nächsten Semester. Also mal angenommen, ihr fallt durch eine Hausarbeit im 1. Prüfungszeitraum des Wintersemesters durch, so könnt ihr den 2. Prüfungszeitraum nutzen und gebt die Hausarbeit dann zum Ende des Sommersemesters ab.
Was tun wenn ich an dem Termin der Prüfung nicht kann? #
Manchmal überschneiden sich Prüfungstermine mit Prüfungen anderer Institute oder Veranstaltungen. Das ist kein Problem. Jede Prüfung hat mehrere Ausweichtermine. Solltet ihr im ersten Prüfungszeitraum direkt zum Ende des Semesters nicht an der Prüfung teilnehmen können, so wird am IBI kurz vor Beginn des nächsten Semesters noch ein zweiter Prüfungszeitraum angeboten. Zu diesem könnt ihr problemlos eure Prüfung schreiben. Auch hier müssen die Prüfungen wieder anagemeldet werden.
Sollte auch dieser Termin nicht funktionieren, könnt ihr im Normalfall die Prüfung auch im nächsten Jahr schreiben, wenn der Kurs erneut angeboten wird. Solltet ihr den Kurs bereits abgeschlossen haben, verfällt diese Leistung selbstverständlich nicht und ihr müsst nur die Prüfung noch absolvieren. In diesem Fall solltet ihr euch aber mit dem/der Prüfer:in des neuen Kurses in Verbindung setzen, ob sich die Inhalte verändert haben, seit ihr den Kurs besucht habt und somit auch die Klausur eventuell anders gestellt wird.
Was tun, wenn ich am Tag der Prüfung krank werde oder bin? Und wie sieht das für Hausarbeiten oder Projektberichte aus? #
In diesem Fall könnt ihr von der Prüfung zurücktreten und diese wird dann nicht als Fehlversuch gewertet. Dafür ist in jedem Fall eine Krankschreibung notwendig, welche an das Prüfungsbüro gesendet werden muss. Außerdem sollten auch die Prüfer:innen von euch informiert werden, dass ihr nicht an der Prüfung teilnehmt.
Für Hausarbeiten kann eine Verlängerung gewährt werden, wenn ihr euch möglichst frühzeitig bei den Prüfer:innen meldet und die Gründe schildert, aus denen ihr die Hausarbeit oder Projektarbeit nicht rechtzeitig abschließen könnt. Solltet ihr eine langfristige Krankschreibung besitzen sendet diese auf jeden Fall auch an das Prüfungsbüro, damit die Frist verlängert werden kann.
Für langfristige schriftliche Arbeiten haben die Prüfer:innen meistens auch mehr Spielraum, wenn es um die Verlängerung der Abgabefrist geht. Entscheidend ist hier, dass ihr euch wirklich frühzeitig meldet. Wenn ihr euch einen Tag vor Ende der Frist meldet und versucht zu begründen, dass die dreitägige Krankheit vor 6 Wochen die Abgabe der Arbeit verzögert, ist dies nicht besonders glaubwürdig. Daher sprecht eure Prüfer:innen zeitnah an, wenn ihr merkt, dass ihr die Frist nicht halten könnt.
Was tun, wenn ich eine Prüfung nicht in der angebotenen Form absolvieren kann? #
Wenn ihr an akuten oder chronischen Krankheiten leidet oder aus anderen Gründen eine Prüfung nicht in der angebotenen Form ablegen könnt bspw. als Klausur, gibt es die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss (PAU) zu beantragen. Dies sollte vorher aber mit der Studienberatung abgesprochen werden.
Wenn ihr bemerkt, dass ihr mit bestimmten Prüfungsformen psychische Probleme habt, solltet ihr auch die psychologische Beratung der HU in Anspruch nehmen. Diese sind neben Beratungen zum Thema Prüfungsangst (mündlich und schriftlich) auch für alle anderen psychologischen Probleme die während eines Studiums auftreten können eure Ansprechpartner. Auch Prüfungsangst kann bei entsprechender Diagnose ein Grund sein die Prüfungsform ändern zu lassen.
Was tun bei Nichtbestehen? #
Auch das kommt vor und ist generell kein Problem. Ihr könnt für schriftliche Arbeiten die Einsichtnahme anfragen bzw. euch in den Sprechstunden der Dozent:innen erklären lassen, was in der mündlichen Prüfung gefehlt hat. So könnt ihr euch auf den nächsten Prüfungsversuch gezielter vorbereiten.
Grundsätzlich habt ihr drei Versuche eine Prüfung erfolgreich zu bestehen (mit Ausnahme der Abschlussarbeit, hier gibt es nur zwei Versuche). Erfolgreich bestehen bedeutet mit mindestens einer 4,0 abzuschließen. Ist eine Prüfung einmal bestanden, kann sie nicht wiederholt werden.
Die Prüfungen können jeweils im nächsten Prüfungszeitraum wiederholt werden, diese ist für Klausuren und mündliche Prüfungen meistens kurz vor Beginn des nächsten Semesters. Hausarbeiten oder Projektberichte, die in der vorlesungsfreien Zeit verfasst werden sollen und somit einen längeren Bearbeitungszeitraum haben, können meistens im darauf folgenden Semester wiederholt werden oder in der nächsten vorlesungsfreien Zeit. Auch für diese Prüfungen müsst ihr euch anmelden, ansonsten könnt ihr sie nicht absolvieren.
In seltenen Fällen wird die Prüfungsform für die Nachprüfung geändert, auch darüber informieren euch eure Prüfer:innen.
Ich habe eine Frage, die ich weder mit dieser Seite noch mit den angegebenen Quellen beantworten kann #
In diesem Fall kannst du dich an die studentische Studienberatung oder die reguläre Studienberatung wenden. Es ist trotzdem empfehelenswert, sich im Vorfeld so gut zu informieren, wie man kann. Viele Probleme sind leichter zu lösen, wenn man bereits die verschiedenen Optionen kennt oder zumindest seine eigenen Prüfungsordnung verstanden hat.