Prüfungsausschuss #
Zuständigkeiten #
- Einzelfallentscheidungen im Fall von Abweichung von der Prüfungsordnung
- Anerkennung von Leistungen (im Auslandssemester oder an anderen Universitäten erbrachte Leistungen)
- Koordination Prüfungszeiträume und -termine
- Erlass von Ausführungsbestimmungen
- Ansprechpartner im Fall einer strittigen Prüfungsbewertung
Mitglieder #
(Der Prüfungsausschuss wurde am 11.02.2025 vom Institutsrat benannt)
Prof. Dr. Henning Nuissl (Vorsitz) #
Sprechzeiten siehe Homepage
- Anerkennung von Leistungen für den Kombinationsbachelor und den Master of Education
- Anerkennung von Leistungen für den Monobachelor
- Anerkennung von Leistungen für den Master of Arts
- Anerkennung von Leistungen für Master of Science
Prof. Dr. Tobias Krüger (Stellvertreter) #
Telefon: (030) 2093 66342
Prof. Dr. Tobia Lakes (Stellvertreterin) #
Telefon: (030) 2093 6873
Dr. Verena Reinke #
Telefon: (030) 2093 9379
Alia Althea Göpfert (studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss) #
Allgemeine Informationen #
Die Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss betrifft Verwaltungsvorgänge und obliegt dadurch einer besonderen Dokumentation, weshalb die Form wichtig ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich Ihre HU-Mailadresse verwenden dürfen.
Sie erreichen den Prüfungsausschuss in der Sprechstunde.
Persönlich unterzeichnete Antrages und ggf. weiterer Dokumente reichen Sie bitte bei Frau Schwedler ein. Sollten keine spezifischen Formulare vorliegen, sind formlose Anträge zulässig. Alternativ können Sie das Antragsformular Prüfungsausschuss verwenden. Bitte stellen Sie Anträge mindestens mit einem Vorlauf von 2 Wochen, damit der Prüfungsausschuss diese beraten und über sie entscheiden kann!
Informationen zum Verfahren der Anerkennung von Leistungen #
Wenn Sie die Hochschule gewechselt oder Leistungen im Ausland erbracht haben, müssen Sie diese vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Dazu richten Sie bitte einen formlosen, schriftlichen und unterzeichneten Antrag an den Prüfungsausschuss des Geographischen Instituts der HU Berlin (Die jeweiligen Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte der Seite des Prüfungsausschusses).
Dieser Antrag besteht aus folgenden Teilen:
- Ein Anschreiben, das alle erforderlichen Daten zu Ihrer Person (vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Studiengang und Studienordnung, Matrikelnummer) sowie eine Begründung Ihres Anliegens enthält. Vergessen Sie nicht, dieses Anschreiben zu unterschreiben. Alternativ können Sie das Antragsformular Prüfungsausschuss verwenden.
- Ein Formular, auf dem Sie die Veranstaltungen, deren Anerkennung Sie beantragen möchten, eintragen und in dem Sie einen Vorschlag (mit Ausnahme der Note!) unterbreiten sollten, in welchem Modul eine Veranstaltung anerkannt werden soll. Den Vordruck für das Formular finden Sie hier.
- Die Bescheinigungen der erbrachten Leistungen.
- Die Modulbeschreibungen.
Nach der Bearbeitung Ihres Antrages informiert der Prüfungsausschuss das Prüfungsbüro und übergibt Ihre Unterlagen ebenfalls an das Prüfungsbüro. Im Fall einer Anerkennung werden Ihre Leistungen in Ihr Konto eingetragen. Es gelten die auf der Homepage des Prüfungsausschusses angekündigte Mindestbearbeitungszeiten.
Bei Fragen oder Zweifelsfällen stehen Ihnen die zuständigen Mitglieder des Prüfungsausschusses in ihren Sprechstunden gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Äquivalenzregelungen für den Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung #
Grundlagen für Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind insbesondere:
- Gesetze des Landes Berlin: Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG)
- Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) (Amtliches Mitteilungsblatt der HU 15/2013)
- Sechste Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) (Amtliches Mitteilungsblatt der HU 34/2018)
- Fünfte Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) (Amtliches Mitteilungsblatt der HU 31/2018)
- Vierte Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) (Amtliches Mitteilungsblatt der HU 19/2017)
- Dritte Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) (Amtliches Mitteilungsblatt der HU 27/2016)
- Zweite Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) (Amtliches Mitteilungsblatt der HU 18/2015) Beachten Sie bitte die AMB 15/2013, 17/2014 und 27/2016!
- Erste Änderung der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) (Amtliches Mittelungsblatt der HU 17/2014)
- Ausführungsbestimmungen des Prüfungsausschusses