Abschlussarbeit #
Hier finden Sie die formalen Anforderungen an Ihre Abschlussarbeit – von der Themenfindung bis zum Zeugnis. Einen interaktiven Überblick bietet Ihnen diese Präsentation.
Thema #
Das Thema der Abschlussarbeit (Bachelor oder Master) wird in Absprache mit einer Betreuungsperson festgelegt. Sie können auch ein eigenes Thema vorschlagen, jedoch besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Vorschlag übernommen wird.
Um ein Thema zu finden, wenden Sie sich an eine:n Hochschullehrer:in oder eine Lehrkraft aus den Abteilungen des Geographischen Instituts. Nutzen Sie unsere Institutswebseite, um herauszufinden, in welcher Abteilung Sie Ihre Arbeit schreiben möchten. Einige Abteilungen stellen auf ihrer Webseite Themenvorschläge zur Verfügung oder listen abgeschlossene Abschlussarbeiten auf. Ein guter Tipp ist außerdem, frühzeitig die Fachkolloquien der einzelnen Abteilungen zu besuchen. Dort erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Forschungsprojekte und andere Abschlussarbeiten – eine gute Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Themenfindung haben sollten, wenden Sie sich an Ihre/n Studienfachberater/in.
Nach Festlegung des Themas wird die Abschlussarbeit im Prüfungsbüro angemeldet. In den ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit kann der/die Studierende das Thema ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Rückgabe ist je Prüfungsversuch einmal möglich.
Gutachter:innen #
Abschlussarbeiten werden von zwei Prüfer:innen bewertet (Erstprüfer:in und Zweitprüfer:in), die vom zuständigen Prüfungsausschuss bestellt werden. Als Erstprüfer:in wird in der Regel die Person bestellt, die das Thema der Arbeit vergeben hat. Er oder sie ist in der Regel auch für die Betreuung der Abschlussarbeit zuständig. Mindestens eine prüfende Person muss Hochschullehrer:in sein. Zusätzlich zu den Professor:innen können auch „zur selbständigen Lehre“ berechtigte Dozent:innen Abschlussarbeiten betreuen. Die Fakultät führt eine Liste der prüfungsberechtigten Personen für Abschlussarbeiten am Geographischen Institut und stellt diese Liste hier bereit:
Externe Gutachter:innen #
Die Zulassung von Gutachter:innen, die sich nicht auf der Liste der prüfungsberechtigten Personen befinden, muss beim Prüfungsausschuss gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit beantragt werden. Folgende Unterlagen sind im Fall des Einbezugs einer externen Gutachterin bzw. eines externen Gutachters einzureichen:
- Kurze Erläuterung, dass keine weitere Hochschullehrerin oder kein weiterer Hochschullehrer mit dieser Expertise zur Begutachtung zur Verfügung steht. Nutzen Sie dazu ein Antragsformular vom Prüfungsausschuss.
- Unterschriebener Lebenslauf des externen Gutachters oder der externen Gutachterin (pdf), aus welchem die geforderte Kompetenz und Qualifikation ersichtlich wird.
- Antrag auf Zulassung und Vergabe der Abschlussarbeit (unterzeichnet von beiden Gutachtern/Gutachterinnen).
Anmeldung und Zulassung #
Um Ihre Abschlussarbeit offiziell anzumelden, reichen Sie den von Ihnen und Ihren beiden Prüfer/innen unterschriebenen Antrag auf Zulassung und Vergabe eines Themas zur Abschlussarbeit persönlich im Prüfungsbüro ein. Die englische Version des Antrages finden Sie hier. Die Anmeldung kann auch auf dem Postweg oder als PDF per E-Mail vom HU-Account geschehen. Wichtig: Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Voraussetzungen der entsprechenden Prüfungsordnung erfüllt sind.
Mit der Zulassung zur Abschlussarbeit durch den Prüfungsausschuss ist das per Formular beantragte Thema verbindlich. Eine Rückgabe ist einmalig in den ersten 2 Wochen der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der konkrete Titel kann jederzeit und ohne Antrag geändert werden.
Sprache #
Die Abschlussarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss vor der Themenvergabe auf schriftlichen Antrag. Im Masterstudiengang Global Change Geography muss die Abschlussarbeit in englischer Sprache verfasst werden.
Format #
Bei der Niederschrift der Arbeit, die 1,5-zeilig sein sollte, ist darauf zu achten, dass links und rechts je ein Rand von ca. 25 mm Breite frei bleibt. Eine Zeile enthält etwa 65 Anschläge, eine Seite rund 33 Zeilen. Die Blätter sind fortlaufend durchzunummerieren. Der Druck kann doppelseitig erfolgen. Der Umfang der Arbeit richtet sich nach Ihrer Prüfungsordnung.
Die Exemplare der Arbeit können mit festem Rücken (Soft- oder Hardcover) oder Spiralbindung eingereicht werden.
Deckblatt #
Bitte verwenden Sie für das Deckblatt diese Vorlage. Sollte eine inhaltsbezogene Gestaltung des ersten Blattes bzw. des Einbandes der Abschlussarbeit vorgesehen sein, so kann das eigentliche “Deckblatt” auch zweites Blatt der Arbeit sein. Das Logo der HU darf auf dem Deckblatt nicht verwendet werden.
Eigenständigkeitserklärung #
Jeder Abschlussarbeit ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beizufügen. Sie dokumentiert, dass die vorgelegte Arbeit selbst angefertigt und die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Inhalte als solche kenntlich gemacht wurden. Diese Erklärung ist – jeweils mit Originalunterschrift und Datum versehen – als letztes Blatt der Arbeit einzubinden.
Bearbeitungszeit und Verlängerung #
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit hängt von der fachspezifischen Prüfungsordnung ab. Sie beginnt am Tag nach der schriftlichen Mitteilung des Themas durch den Prüfungsausschuss. Der verbindliche Abgabetermin wird vom Prüfungsausschusses über den Zulassungsbescheid mitgeteilt. Das Einhalten der Bearbeitungszeit ist ein Kriterium zum Bestehen der Prüfung, weswegen sie nur unter besonderen Umständen verlängert werden kann.
Verlängerung aus medizinischen Gründen #
Im Falle von Krankheit während der Bearbeitungszeit, können Studierende eine Verlängerung beantragen. Dazu müssen sie dem Prüfungsausschuss einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorlegen. Für den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aus medizinischen Gründen nutzen Sie bitte folgendes Formular zur Verlängerung der Abschlussarbeit. Eine englische Version finden Sie hier.
Weitere Informationen und Regelungen zu Krankmeldungen in Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros. Die Regelungen zum Nichterbringen von Prüfungsleistungen finden sich in §107 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).
Verlängerung aus inhaltlichen Gründen #
Sollte eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus inhaltlichen Gründen notwendig sein, so reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Das unterzeichnete Formular zur Verlängerung der Abschlussarbeit mit Begründung. Eine englische Version finden Sie hier
- Eine unterzeichnete Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin, welche ausführlich darlegt:
- welche Maßnahmen bereits getroffen wurden, um vor Ablauf der Bearbeitungsfrist die Bearbeitung zu gewährleisten
- warum diese erfolglos geblieben sind
- welche neuen Maßnahmen innerhalb der beantragten Verlängerungszeit die erfolgreiche Beendigung der Bearbeitung sicherstellen sollen.
Folgeanträge sind möglich.
Es besteht die Aufbewahrungspflicht und die Pflicht des sorgsamen Umgangs mit Forschungsdaten. Überschreibungen von Dateien, Verluste von (externen) Datenträgern, Serverfehler oder ähnliche technische Probleme privat genutzter Dienste und von HU-externen Diensten bilden keinen Grund, die Bearbeitungszeit zu verlängern.
Abgabe #
Die fertiggestellte Arbeit ist in drei gedruckten Exemplaren und digital (per E-Mail, Downloadlink oder USB-Stick) im Prüfungsbüro oder per Post einzureichen. Besprechen Sie mit Ihren Gutachern, welche Daten darüber hinaus eingereicht werden sollen. Form und Inhalt müssen bei allen Exemplaren übereinstimmen.
Der verbindliche Abgabetermin wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Die Abgabe der Arbeit erfolgt spätestens am Abgabetag (Ausschlussfrist) nach Terminabsprache (Tel. 2093-6837) im Prüfungsbüro oder per Mail an pruefungsbuero.geographie @ hu-berlin. Falls Sie die Arbeit mit der Post an das Prüfungsbüro schicken, zählt das Datum des Poststempels. Bitte beachten Sie. Bei grundloser Fristüberschreitung gilt die Abschlussarbeit als “nicht bestanden”.
Fällt der letzte Tag der Abgabefrist für eine Abschlussarbeit auf einen Sonntag, einen in Berlin staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Sie können also, sollte der letzte Tag der Abgabefrist auf einen Samstag fallen, Ihre Abschlussarbeit am darauffolgenden Montag abgeben bzw. per Post absenden (es gilt das Datum des Poststempels).
Verteidigung #
In den fachspezifischen Prüfungsordnungen kann bestimmt werden, dass eine bestandene schriftliche Abschlussarbeit mündlich verteidigt werden muss. Die schriftliche Arbeit muss bestanden sein, damit die Verteidigung stattfinden kann. Die Verteidigung muss mit dem Formular zur “Anmeldung einer Modulabschlussprüfung” im Prüfungsbüro angemeldet werden. In der Regel erfolgt die Verteidigung vor den Prüfer/innen, die die Arbeit bewertet haben. Sie ist hochschulöffentlich, wenn der/die Studierende nicht widerspricht.
Bewertung, Bestehen und Nichtbestehen #
Bachelorarbeiten werden in der Regel innerhalb von fünf Wochen, Master- und andere Abschlussarbeiten in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Einreichung bewertet. Neben der Notenbewertung muss jede/r Prüfer/in ein schriftliches Gutachten erstellen, das seine/ihre Bewertung erläutert. Sobald die Gutachten vorliegen, können Sie diese in Ihrem Prüfungsbüro einsehen. Als „bestanden“ gilt eine Note von 4,0 oder besser. Eine Note schlechter als 4,0 bedeutet „nicht ausreichend“ bzw. „nicht bestanden“. Da die Abschlussarbeit von zwei Prüfer/innen bewertet wird, setzt sich die endgültige Note aus dem arithmetischen Mittel der beiden vergebenen Noten zusammen. Sollten die Einzelnoten um mehr als zwei Noten auseinanderliegen oder sollte mindestens eine/r der Prüfer/innen ein „nicht ausreichend“ vergeben haben, bestellt der zuständige Prüfungsausschuss einen dritten Gutachter. In der Regel wird das arithmetische Mittel anhand aller drei Bewertungen neu berechnet.
Wenn die endgültige Note der Abschlussarbeit „nicht ausreichend“ (Durchschnitt schlechter als 4,0) ist, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden. Sie kann einmal wiederholt werden. Wenn auch die Wiederholung nicht bestanden wird, ist die Abschlussarbeit endgültig nicht bestanden und das Studium kann nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden.