Die Veröffentlichung in den Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft geschieht generell nur auf Einladung durch Mitarbeitende des Instituts für Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Als potenzielle/r Autor:in erhalten Sie die Einladung zur Veröffentlichung in der Regel per E-Mail mit den entsprechenden Informationen zum Publikationsablauf sowie den Vorlagen für das Layout der Berliner Handreichungen zugesandt. Im Folgenden werden einige wichtige Punkte zur Veröffentlichung noch einmal kurz zusammengefasst.
Die Einreichung Ihrer Arbeit zur Veröffentlichung kann jederzeit erfolgen – es gibt also keine feste Frist. Beachten Sie jedoch bitte, dass wir für Arbeiten, die älter als 5 Jahre sind, keine Veröffentlichung mehr vornehmen.
Die Veröffentlichungen in den Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft werden zu den, von den Autor:innen festgelegten, Lizenzbedingungen online über den edoc-Server der Humboldt-Universität zu Berlin bereitgestellt. Für die Einhaltung der Lizenzbedingungen sind die Nutzer:innen verantwortlich, das Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft übernimmt für rechtswidrige Nutzungshandlungen keine Haftung. Die Klärung der Veröffentlichungsrechte sämtlicher Bestandteile der Publikationen (z.B. übernommene Abbildungen) obliegt den Autor:innen.
Für die Veröffentlichung ist zudem der Abschluss eines Veröffentlichungsvertrages notwendig, da die Veröffentlichung in den Berliner Handreichungen einen Eingriff in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der Vervielfältigung (§ 16 UrhG) sowie der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) bedeutet. Damit dieser Eingriff rechtmäßig erfolgt, wird über den Veröffentlichungsvertrag der Herausgeberin ein unentgeltliches, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Weitere Details klärt der Vertragstext.
Sie finden den Vertrag zum Download hier: Veröffentlichungsvertrag
Die formalen Anforderungen an die Publikationen regeln die Publikationshinweise. Ferner bieten Sie auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Umsetzung der formalen Vorgaben für verschiedene Textverarbeitungssysteme. Sollten Sie als Autor:in bei der Umsetzung auf Probleme stoßen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Sie finden die Publikationshinweise zum Download hier: Publikationshinweise
Es ist vorgesehen, dass alle Autor:innen ein Abstract für ihre Publikation anfertigen. Die Sprache kann dabei gerne der Dokumentsprache entsprechen. Bitte beachten Sie, dass der Abstract eine Länge von 250 Wörtern nicht überschreiten sollte.
Die Mitarbeitenden des Instituts für Bibliotheks- und Informationswissenschaft bieten keine redaktionelle Überarbeitung für Ihre Veröffentlichung an. Dies bedeutet u.a., dass wir keine inhaltliche Kontrolle oder ein Proofreading vornehmen. Ferner können wir auch keine Unterstützung z.B. bei der Anonymisierung von Umfragedaten o.ä. leisten.
Publikationsgebühren werden NICHT erhoben.